Modellflug und Recht

Seit der EU-Drohnenverordnung unterliegen Flugmodell und Kameradrohne demselben Recht. Der einzige nennenswerte Unterschied ist der Betrieb im Rahmen eines Modellflugverbandes, und daran hängt in der Praxis fast alles.

Flugmodell auf einer Modellflugwiese, dahinter ein Windsack

Ein Flugmodell ist rechtlich eine Drohne

Der Begriff des unbemannten Luftfahrzeugs, sagt das Luftfahrt-Bundesamt, schließt sämtliche ferngesteuerten Flugmodelle ein. Für den Segler aus Balsaholz gelten damit dieselben Grundpflichten wie für den Quadrocopter aus dem Elektronikmarkt: Registrierung als Betreiber ab 250 Gramm Startmasse und bei jedem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, Kompetenznachweis ab derselben Grenze, Flug in Sichtweite, höchstens 120 Meter über Grund, dazu eine Haftpflichtversicherung ohne Untergrenze. Die Einzelheiten stehen unterDrohnen undRegistrierung.

Eine eigene Modellflug-Kategorie gibt es nicht mehr. Wer sein Segelflugmodell seit dreißig Jahren auf derselben Wiese fliegt, unterliegt heute denselben Regeln wie jemand mit einer Kameradrohne. Die einzige nennenswerte Ausnahme ist der Betrieb im Rahmen eines Modellflugvereins oder -verbandes, und die bekommt man nicht durch Gewohnheit, sondern nur durch eine Mitgliedschaft.

Der Sonderweg über die Verbände

Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 erlaubt es, Vereinen und Vereinigungen des Modellflugs eine eigene Betriebsgenehmigung zu erteilen. Deutschland hat das in den §§ 21f und 21g der Luftverkehrs-Ordnung ausgestaltet. Am 6. Juli 2022 hat das Luftfahrt-Bundesamt zwei bundesweit tätigen Verbänden eine solche Verbandsbetriebsgenehmigung erteilt: dem Deutschen Modellflieger Verband und dem Modellflugsportverband Deutschland, der im Deutschen Aero Club organisiert ist. Die Übergangsfrist, in der Modellflug auch ohne eine solche Genehmigung nach bisherigem nationalem Recht fortgeführt werden durfte, lief nach Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung bis zum 1. Januar 2023. Seither steht der Verbandsrahmen nur noch Mitgliedern dieser beiden Verbände offen.

Wer im Rahmen eines dieser Verbände fliegt, folgt nicht der offenen Kategorie, sondern dem Regelwerk seines Verbandes. Der Kompetenznachweis A1/A3 des Luftfahrt-Bundesamtes gilt dort nicht und wird auch nicht verlangt; an seine Stelle tritt ein verbandseigener Schulungs- oder Kenntnisnachweis, nötig ab 2 Kilogramm Startmasse oder oberhalb von 120 Metern Flughöhe. Die Betreiberregistrierung entfällt nicht, sie wird für die Mitglieder vom Verband vorgenommen. Und die starre Höhengrenze der offenen Kategorie gilt nicht, solange das Modell in Sichtweite bleibt, der Luftraum beobachtet wird, ein Verbandsnachweis vorliegt und die örtliche Luftraumstruktur samt der geografischen Gebiete es zulässt. Die Verbandsregeln reichen bis 150 Kilogramm Startmasse, oberhalb von 25 Kilogramm kommt der Schein für Steuerer von Großflugmodellen dazu.

Die Mitgliedschaft ist damit kein Geselligkeitsposten, sondern der Zugang zu einem anderen Regelwerk, samt Versicherung, Gelände und Schulung. Vereine und Flugtage aus der Nähe finden sich unterLuftfahrt erleben.

Offene Kategorie und Verbandsrahmen im Vergleich

PunktOffene KategorieVerbandsrahmen
NachweisKompetenznachweis A1/A3 des LBA ab 250 gVerbandsnachweis ab 2 kg oder über 120 m
Registrierungselbst beim LBA, e-ID ans Modelldurch den Verband, e-ID ebenfalls ans Modell
Flughöhehöchstens 120 m über Grundüberschreitbar in Sichtweite mit beobachtetem Luftraum und Verbandsnachweis
Startmassebis 25 kgbis 150 kg, ab 25 kg mit weiterem Nachweis
VersicherungHalterhaftpflicht, ohne Gewichtsgrenzedieselbe Pflicht, über die Mitgliedschaft gedeckt
ReichweiteEU-weit anerkanntgilt nur in Deutschland

Ohne Verein zu fliegen ist zulässig und bei kleinen Modellen unkompliziert. Aufwendig wird alles darüber, aus einem Grund, den kaum jemand auf dem Zettel hat: Selbstbaumodelle ab 250 Gramm Startmasse tragen keine Klassenkennzeichnung und fallen deshalb in die Unterkategorie A3, die 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten verlangt. Welche Flächen dann noch bleiben, steht unterWo geflogen werden darf.

Modellfluggelände und Aufstiegserlaubnis

Ein Modellfluggelände mit Betriebserlaubnis, die im Sprachgebrauch weiter Aufstiegserlaubnis heißt, ist eine Fläche, für die eine Behörde den Modellflugbetrieb ausdrücklich zugelassen hat. Zuständig ist nach § 21f der Luftverkehrs-Ordnung die Luftfahrtbehörde des Landes, Maßstab sind die gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen.

Abweichend gilt dort vor allem die Gewichtsgrenze: Die Erlaubnis deckt den Betrieb bis zu der in ihr festgelegten Startmasse ab, höchstens bis 150 Kilogramm. Im Verbandsrahmen ist der Betrieb ab zwölf Kilogramm Startmasse ohnehin gesondert erlaubnispflichtig, früher lag diese Grenze bei fünf; die übliche Form dafür ist die auf ein Gelände bezogene Erlaubnis der Landesbehörde. Erlaubnispflichtig sind daneben Modelle mit Verbrennungsmotor, die weniger als 1,5 Kilometer von Wohngebieten entfernt betrieben werden, Raketenantriebe mit mehr als 20 Gramm Treibsatz und jeder Nachtflug.

Im Netz kursieren dazu gegenläufige Darstellungen, tatsächlich bestehen zwei Wege nebeneinander. Unbefristet erteilte Betriebserlaubnisse gelten nach Auskunft des Deutschen Modellflieger Verbandes fort und genießen Bestandsschutz; für Neuerteilung, Änderung und Widerruf bleiben die Landesluftfahrtbehörden zuständig. Daneben weisen beide Verbände im Rahmen ihrer Betriebsgenehmigung selbst Modellfluggelände aus, auch solche ohne behördliche Erlaubnis, dort allerdings mit einer niedrigeren Gewichtsgrenze: Der Deutsche Modellflieger Verband nennt dafür zwölf Kilogramm. Nutzen kann eine alte Erlaubnis seit dem 1. Januar 2023 nur, wer Mitglied eines Verbandes mit Genehmigung nach Artikel 16 ist. Wer ein Gelände plant, klärt das mit Verband und Landesbehörde.

Versicherung und Kennzeichnung

Flugmodelle sind Luftfahrzeuge im Sinne des § 1 des Luftverkehrsgesetzes, und daraus folgt § 43: Der Halter eines Luftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung unterhalten. Diese Pflicht kennt keine Gewichtsgrenze, die früheren Ausnahmen für den Modellflug wurden 2005 gestrichen. Der Haken sitzt bei den privaten Policen: Viele Privathaftpflichtverträge schließen Luftfahrzeuge aus oder decken Flugmodelle nur eng begrenzt, etwa nur motorlose Modelle bis zu einem bestimmten Gewicht. Ob der eigene Vertrag trägt, steht im Abschnitt über Luftfahrzeuge, nicht im Werbetext. Beide Modellflugverbände schließen eine Halterhaftpflicht in die Mitgliedschaft ein, Deckungssumme und Geltungsbereich richten sich nach dem gewählten Tarif.

Aus der Registrierung entsteht eine Nummer, die e-ID. Sie gehört an jedes Modell über 250 Gramm und an jedes mit Kamera. Die früher verlangte feuerfeste Plakette mit Name und Anschrift stammt aus dem nationalen Recht vor 2021; verlangt ist heute nur, dass die e-ID dauerhaft und ohne Hilfsmittel lesbar am Modell steht.

Hangsegler, Freiflug und der Nachwuchs

Segelflugmodelle am Hang
Für unbemannte Segelflugzeuge unter zehn Kilogramm enthält die Verordnung eine eigene Ausnahme: Sie dürfen weiter als 120 Meter vom nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche entfernt fliegen, solange sie nie mehr als 120 Meter über dem Fernpiloten stehen. Am Hang ist genau das der Normalfall.
Freiflugmodelle
Die europäische Definition des unbemannten Luftfahrzeugsystems setzt eine Ausrüstung zur Fernsteuerung voraus. Für Modelle ohne Fernsteuerung ist die Einordnung deshalb nicht abschließend geklärt. Unstrittig bleibt der nationale Teil: Flugmodelle sind Luftfahrzeuge, die Versicherungspflicht greift, und örtliche Sperr- und Naturschutzregeln gelten ohnehin.
Kinder und Jugendliche
In der offenen Kategorie liegt das Mindestalter für Fernpiloten bei 16 Jahren, ausgenommen sind Spielzeug der Klasse C0, selbst gebaute Modelle unter 250 Gramm und der Flug unter direkter Aufsicht eines qualifizierten Fernpiloten. Im Verbandsrahmen staffelt das Regelwerk nach Gewicht: Der Modellflugsportverband nennt von 250 Gramm bis 2 Kilogramm das vollendete siebte Lebensjahr, bis 25 Kilogramm das vierzehnte und darüber das sechzehnte; jüngere Piloten dürfen schwerere Modelle nur unter unmittelbarer Aufsicht einer volljährigen Person mit Schulungsnachweis steuern.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Modellflugzeug den Drohnenführerschein?

Der Begriff ist ungenau, gemeint ist meist der Kompetenznachweis A1/A3, der ab 250 Gramm Startmasse für die offene Kategorie vorgeschrieben ist und für Flugmodelle wie für Kameradrohnen gleichermaßen gilt. Wer diesen Nachweis bereits für eine Drohne erworben hat, muss ihn für ein Modellflugzeug nicht erneut ablegen, denn er ist an die Person und die Kategorie gebunden, nicht an ein einzelnes Fluggerät. Nur wer im Rahmen eines Modellflugvereins fliegt, braucht stattdessen den eigenen Nachweis des Verbandes und ist von der A1/A3-Pflicht befreit.

Muss ich ein Modellflugzeug beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren?

Nur wenn eine der beiden Schwellen erreicht ist: eine Startmasse ab 250 Gramm oder eine Kamera beziehungsweise ein anderer Sensor, der personenbezogene Daten wie erkennbare Personen erfassen kann. Ein Freiflugmodell oder ein kleines Elektromodell ohne Kamera und unter 250 Gramm braucht deshalb weder Registrierung noch e-ID, unabhängig davon, wie oft damit geflogen wird. Sobald eine Kamera nachgerüstet wird, kippt diese Einordnung sofort, selbst wenn sich am Gewicht nichts ändert. Da sich die Registrierung an den Betreiber und nicht an das einzelne Modell richtet, genügt eine einzige e-ID für alle Modelle derselben Person, auch für künftig angeschaffte.

Reicht meine private Haftpflichtversicherung für Modellflug?

Die Haftpflicht ist ohnehin nur die eine Hälfte der Frage, denn sie deckt ausschließlich Schäden bei Dritten, niemals das eigene Modell. Stürzt das eigene Flugzeug ab oder wird es beschädigt, hilft nur eine gesonderte, freiwillige Kaskoversicherung für Modellflugzeuge, sofern eine solche für das jeweilige Modell überhaupt angeboten wird, denn sie ersetzt die Haftpflicht nicht und wird meist getrennt abgeschlossen. Wer über einen Verband versichert ist, prüft deshalb, ob der Tarif neben der vorgeschriebenen Halterhaftpflicht auch eine Kaskokomponente enthält oder ob dafür ein eigener Vertrag nötig ist.

Wie hoch darf ein Modellflugzeug fliegen?

Gemeint ist bei der 120-Meter-Grenze die Entfernung zum jeweils nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche, nicht eine feste Höhe über dem Startpunkt. In ebenem Gelände macht das keinen Unterschied, doch an einem Hang oder über einer Kuppe sinkt oder steigt die erlaubte Höhe mit dem Boden darunter; wer dort fliegt, muss die Höhe deshalb laufend nachführen. Die Ausnahme für Segelflugmodelle unter zehn Kilogramm am Hang kehrt diesen Bezug bewusst um: Dort zählt die Höhe über dem Fernpiloten, nicht über dem direkt darunterliegenden Boden, weil sich das Modell beim Hangflug naturgemäß weit vom Hang selbst entfernt.

Darf ich Modellflug ohne Verein betreiben?

Erlaubt ist es, aber aufwendiger. Ohne Verband gilt die offene Kategorie: eigene Registrierung, eigener Kompetenznachweis und eine Grenze bei 120 Metern über Grund, die sich nicht überschreiten lässt. Schwerer wiegt in der Praxis die Platzfrage. Selbst gebaute Modelle tragen keine Klassenkennzeichnung und fallen deshalb in die Unterkategorie A3, die 150 Meter Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten verlangt. Solche Flächen sind in dicht besiedelten Gegenden schwer zu finden, und genau dafür hat ein Verein sein Gelände.

Rechtliche Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947, das Luftverkehrsgesetz und die Luftverkehrs-Ordnung in der jeweils gültigen Fassung sowie die Betriebsgenehmigung und das Regelwerk des jeweiligen Verbandes. Verbindlich sind die Auskünfte des Luftfahrt-Bundesamtes und, bei Gelände und Betriebserlaubnis, der Luftfahrtbehörde des Landes.